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Drohung


Der Begriff Drohung ist im Zivil- und Strafrecht gleich zu verstehen. Eine Drohung ist demnach, dass in Aussicht stellen eines künftigen Übels, auf das das Drohende vorgibt Einfluss nehmen zu können.

Im deutschen Zivilrecht ist eine unter Einfluss einer Drohung abgebende Willenserklärung erst einmal wirksam. Sie kann allerdings gem. § 123 BGB angefochten werden und ist dann gem. § 142 BG als von Anfang an nicht zu betrachten. Im Strafrecht kann eine Drohung auch schnell als Nötigung gem. § 240 StGB oder als Bedrohung nach § 241 StGB gewertet werden.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 23.08.2011, 14:26
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
strafrecht drohung, zivilrecht drohung



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