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Drogentest


Drogen Test - gläserner Mensch auch beim Alkohol?

Ist Alkohol eine Droge? Dies wird durchaus kontrovers diskutiert. Landläufig sind Drogen Wirkstoffe, die beim Menschen Rauschzustände oder eine Sucht hervorrufen können - ein Drogen Test kann darüber Auskunft geben.

Der Drogen Test ist eine Untersuchung zur Bestimmung von Art als auch von Menge einer Droge oder auch eines Medikaments im Körper eines Menschen oder Tieres. Er wird in der Regel aufgrund eines Missbrauchs-Verdachts durchgeführt. Auch im Rahmen von Einstellungstests kann ein Drogen Test durchgeführt werden. Dies ist aber in Deutschland strittig und nicht allgemein zulässig. Ein solcher Drogen Test kann sehr aufwändig sein. Daher werden mit den Proben, beispielsweise Blut oder Speichel, immunochemische Vorprüfungen durchgeführt. Diese führen in der Regel zu einem Ja/Nein-Ergebnis, sodass nur bei positivem Test noch weitere Untersuchungen durchgeführt werden. Der anschließende Test muss den Drogen-Beweis sicher quantifizieren. Als bekanntestes Verfahren hierfür wird die Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GS-MS) angewendet. Schon der Name sagt, dass dies ein aufwändiges und kompliziertes Verfahren ist. Es ist aber vor Gericht als Beweis anerkannt.

Das Blut ist für die Untersuchung auf Drogen gut geeignet, da es den Suchtstoff in irgendeiner Form enthält. Es ist nicht manipulierbar. Nach den Vorgaben des deutschen Straßenverkehrsgesetzes kann die Polizei bei hinreichendem Tatverdacht die Blutentnahme anordnen, sie muss geduldet werden. Allerdings sind die Wirkstoffe nur Stunden nach der Einnahme nachweisbar.

Ähnlich wie Blut kann auch Speichel zum Testen auf Wirkstoffe genutzt werden, wenn er mit den Drogen in Berührung kam. Die Wirkstoffe sind wie bei Blut nur kurze Zeit nachweisbar. Der Vorteil gegenüber einer Blutentnahme ist die schnellere Gewinnung einer Speichelprobe, die auch vor Ort genommen werden kann. Ein Urintest hat den Vorteil, dass die Droge, gleich auf welchem Wege sie eingenommen wurde, nachweisbar ist. Allerdings nicht sofort, da es bis zur Ausscheidung etwas dauert, dafür aber über einen längeren Zeitpunkt hinweg. Der Test ist aus verschiedenen Gründen nicht sehr praktikabel und teilweise gesetzlich nicht erlaubt. Auch in keratinhaltigem Material wie Haaren oder Nägeln lagern sich Drogenbestandteile ein und können über einen wesentlich längeren Zeitabschnitt nachgewiesen werden. Dieser Test kann jedoch keine aktuellen Ergebnisse liefern.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster
Erstellt von JuraForum-News, 13.05.2011, 12:57
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
alkoholtest, alkotest, blutentnahme, blutuntersuchung, drogen test, drogenbesitz, drogenkonsum, drogennachweis, drogenscreening, haaranalyse, nachweisbarkeit drogen



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