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Double-Opt-in


Double-Opt-in ist ein Verfahren, bei dem der Eintragende der Werbung per E-Mail (gegebenenfalls auch per Telefon oder einem SMS) ausdrücklich zustimmen muss.

Das Verfahren läuft wie folgt ab:

Der Werbungsempfänger trägt sich in eine E-Mail-Liste mit seiner E-Mail ein. Daraufhin wird an seine E-Mail-Adresse, die er zuvor eingetragen hat, eine so genannte Bestätigung E-Mail gesendet. In der Bestätigungs-E-Mail befindet sich ein Bestätigungslink, denen der Eintragende klicken muss, um in die Mailingliste aufgenommen zu werden. Nach der Bestätigung darf an den Eingetragenen Werbung verwendet werden. Alternativ denkbar wäre hierbei, dass er ein tragende die Bestätigung E-Mail an den Versender zurücksendet. Dies wäre als Bestätigung ebenfalls ausreichend. Nach der Rechtsprechung ist es unbedingt erforderlich, dass Werbung per E-Mail nur an per Double-Opt-in verifizierte Nutzer versandt wird.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraForum-News, 03.05.2010, 11:14
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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