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DNA Fingerprint - genetischer Fingerabdruck


Der Umgang mit dem genetischen Fingerabdruck (DNA Fingerprint)

DNA Fingerprint ist die englische Bezeichnung für den genetischen Fingerabdruck, der in Deutschland nur auf einen richterlichen Beschluss hin genommen werden darf.

Die rechtliche Regelung zum DNA Fingerprint in Deutschland findet man im Paragrafen 81 der Strafprozessordnung. Dort ist klargestellt, dass der genetische Fingerabdruck nur im Zusammenhang mit einer konkreten Straftat genommen werden kann. Ausnahmen gibt es dahingehend, dass das auch bei einer hohen Wahrscheinlichkeit künftiger Straftaten möglich ist. Diese Ausnahmen greifen vor allem bei Sexualdelikten. Einige deutsche Bundesländer haben das Gesetz jedoch dahingehend interpretiert, dass sie ihren Ermittlungsbehörden erlauben, einen genetischen Fingerabdruck von Personen zu nehmen, die dies freiwillig zulassen. Für den DNA Fingerprint sind nur wenige Zellen notwendig. Um von dort die für eine eindeutige Identifizierung benötigten DNA Abschnitte extrahieren zu können, wendet man die PCR Technik an. PCR steht für Polymerase Chain Reaction. Die läuft in drei Schritten ab. Zuerst wird das entnommene Material auf rund 95 Grad Celsius erhitzt, wobei die DNA Stränge voneinander gelöst werden. Als zweiter Schritt erfolgt eine Primerhybridisierung, die darin besteht, dass eine Temperatur gewählt wird, bei der sich die Primer an der DNA anlagern können. Die dritte Phase wird Elongation genannt und sorgt dafür, dass die Polymerase die fehlenden Glieder auffüllen kann. Diese Prozesse werden mehrfach durchlaufen. In der Regel sind das 12 bis 50 Mal. Das geschieht in einem Gerät, das die einzelnen Schritte automatisch durchführt. Es wird Thermocycler genannt. Er kann nicht nur zur Identifizierung beim DNA Fingerprint eingesetzt werden, sondern ist auch in der Lage, verschiedene Stoffe analysieren zu können. In der Praxis findet er deshalb vor allem in der Pathologie und der Kriminalistik Anwendung, wenn es darum geht, als mögliche Todesursache zum Beispiel eine Vergiftung bestätigen oder ausschließen zu können. Eines der neueren Einsatzgebiete vom DNA Fingerprint sind Vaterschaftstests. Dabei werden allerdings zwei Proben pro zu testender Person verarbeitet. Diesen Vaterschaftstest kann man auch privat in Auftrag geben, sollte allerdings wissen, dass dieser dann bei Gericht nicht anerkannt wird. Das Gericht wird in jedem Fall einen zweiten Test in Auftrag geben, der dann von einem speziell vereidigten Gutachter oder einen geeigneten Labor durchgeführt werden muss. Auch in der präventiven Medizin wird der genetische Fingerabdruck immer häufiger eingesetzt. Dabei geht es vor allem um das rechtzeitige Erkennen möglicher Erbkrankheiten.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster
Erstellt von JuraForum-News, 13.05.2011, 12:44
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
dna fingerprint, erbkrankheiten, genetischer fingerabdruck, kriminalistik, vaterschaftstest



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