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| Eigenen Artikel verfassen DienstwagenbesteuerungIn Deutschland besteht oft die Situation, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, der auch privat genutzt werden darf. Viele wissen aber nicht, dass Sie die private Nutzung versteuern müssen. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer 1- % des Bruttolistenpreises des Personenkraftwagens versteuern. In der Regel wird dies automatisch vom Verdienst des Arbeitnehmers abgezogen, auch wenn der PKW kaum oder gar nicht privat genutzt wird. Die meißten Wissen allerdings nicht, dass auch eine andere Besteuerungsmöglichkeit besteht. Ein Arbeitnehmer kann sich die Mühe machen und ein Fahrtenbuch über die private PKW-Nutzung führen. Die Besteuerung erfolgt dann nach dem konkreten Wert der Nutzung und wird nicht pausalisiert. Gerade für Arbeitnehmer, die den PKW kaum für private Zwecke nutzen ist dies ein steuerlicher Vorteil.
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| steuerrecht, zivilrecht |
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