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Diäten


Der Begriff Diäten ist im Zusammenhang mit den Abgeordneten im Bundestag und Landtag zu bringen. Unter den sogenannten Diäten der Abgeordneten ist der Vergütungsanspruch der Abgeordneten zu verstehen.

Die Diät wird dabei zwölf Mal im Jahr ausbezahlt und muss ganz normal, wie jedes Gehalt oder wie jeder Lohn versteuert werden. Die Diäten setzten sich gemäß des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages, aus der Amtsausstattung und der Abgeordnetenentschädigung zusammen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 23.08.2011, 14:25
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
abgeordneter, vergütung



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