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| Eigenen Artikel verfassen DauerlieferungsvertragEin Dauerlieferungsvertrag ist im BGB nicht explizit geregelt und normiert. Er zeichnet sich dadurch aus, dass auf einen längeren Zeitraum eine unbestimmte Produktmenge geliefert wird. Vor jeder Lieferung wird die bestimmte Menge genau festgelegt. Aufgrund der einzelnen Lieferungen wird jede Teillieferung für sich eigenständig betrachtet und bei Leistungsstörungen kann jede Lieferung unabhängig von der Gesamtlieferung abgewickelt werden. Problematisch sind die Fälle, in denen eine Teilleistung schlecht geliefert wird und der Vertragspartner dementsprechend kein Interesse mehr an einer weiteren Lieferung hat. Der Dauerlieferungsvertrag also beendet werden möchte. Da der Vertragstyp nicht gesetzlich geregelt ist, ist für einen derartigen Fall auch keine Regelung getroffen worden. Die Rechtsprechung wendet in solchen Fällen den § 314 BGB an. Ein Dauerlieferungsvertrag ähnelt dem eines Dauerschuldverhältnisses, sodass hierbei eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt. Es muss ein wichtiger Grund vorliegen. Dies kann nur im Einzelfall beurteilt werden und ist sicherlich davon abhängig, wie schwerwiegend die Pflichtverletzung zu beurteilen ist.
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