Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)
JuraForum.de > Wiki > Darlehen

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Darlehen


Darlehen: Einführung und rechtliche Regelungen

Was ist ein Darlehen, worauf muss man achten und welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Eine Einführung mit Grundlagen, die jeder wissen sollte, der plant ein Darlehen in Anspruch zu nehmen!

Ein Darlehen aufzunehmen, ist heute nichts mehr, wofür man sich schämen müsste. Einige Menschen gehen einen solchen schuldrechtlichen Vertrag sogar ein, obwohl sie ihn gar nicht benötigen, um ihre finanziellen Belastungen zu decken – etwa weil sie sich verbessern wollen. Die möglichen Gründe, einen Darlehensvertrag zu schließen, sind zahlreich.

Wer sich entschließt, ein Darlehen aufzunehmen, vertraut sich dazu einem Darlehensgeber an . Der Darlehensnehmer erhält von diesem in den meisten Fällen Geld – oft in Form von Münzen, Banknoten oder Giralgeld. Die beteiligten Seiten können sich aber auch auf einen Sachdarlehensvertrag einigen. Dann überlässt der Darlehensgeber dem –nehmer für eine bestimmte Zeit vertretbare Sachen zum Gebrauch.

Im Gegenzug verpflichtet sich die Person, die das Darlehen aufnimmt, seine Schulden rechtmäßig zu begleichen. Oft fordert der Gönner des Darlehens dafür sein Geld zurück und zudem einen vorher festgelegten Betrag an Zinsen. In anderen Fällen verpflichtet sich der Nehmer hingegen, dem Gläubiger Waren zu übergeben, die mit den vorher erhaltenen Sachen vergleichbar erscheinen. Bei der Übergabe eines Darlehens wird dem Darlehensnehmer die Darlehensvaluta abgetreten oder übereignet. Dadurch wird ihm erlaubt, mit den Gegenständen so umzugehen, wie er möchte. Aber wichtig ist: Ein Darlehen ist immer entgeltlich . Das bedeutet, der Darlehensnehmer muss neben der Rückgabe des Geldes oder den Gegenständen immer zusätzlich Zinsen zahlen.

Gesetzliche Regelungen bezüglich eines Darlehens: Bevor man wirklich ein Darlehen abschließt, sollte man sich natürlich auch über die gesetzlichen Rahmenbedingungen informiere n. Niemand möchte in eine Falle tappen, aus der er nicht mehr so leicht wieder raus kommt. Deshalb bitte immer den Vertrag lesen, und sich zuvor gründlich mit dem Thema Darlehen vertraut machen: Wer auf der Suche nach einem geeigneten Darlehen ist, wird zwei verschiedenen gesetzlichen Rahmen begegnen. Eine Form der beiden ist die Konsensualtheorie. Nach ihr ist der Geber des Darlehens ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses verpflichtet, seinem Nehmer den ausgemachten Geldbetrag oder die besprochene vertretbare Sache unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Daher wird der Darlehensvertrag bereits dadurch zustande kommen, dass sich beide beteiligten Parteien einigen.

Die andere rechtliche Form, die sich in Verbindung mit Darlehensverträgen oft finden lässt, ist der Realkontrakt. Nach seiner Theorie verpflichtet sich der Gläubiger des Darlehens nicht, die Darlehensvaluta an den Darlehensnehmer zu überreichen. Der schuldnerische Vertrag ist dabei kein gegenseitig verpflichtender synallagmatischer Vertrag. Stattdessen tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn der Gönner seinem Darlehensnehmer die vereinbarte Geldsumme oder vertretbare Sache wirklich übergibt.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster
Erstellt von JuraForum-News, 13.05.2011, 14:22
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 1.483 Zugriffe

Ähnliche Themen/Artikel
Thema Forum Letzter Kommentar
Forward Darlehen Wiki 02.12.2010 12:01


Lesezeichen

Stichworte
darlehen, darlehen definition, darlehensvertrag, finanzielle belastungen, gesetzliche regelungen, konsensualtheorie, rahmenbedingungen, realkontrakt, schulden



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN