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Call-by-call


Call-by-call bedeutet aus dem Englischen wörtlich „Anruf-für-Anruf“. Dies bedeutet, dass der Telefon- Anschluss über einen speziellen zwischengeschalteten Telefonnetzbetreiber stattfinden soll, der die Verbindung zu einem eigenen meist günstigeren Tarif anbietet. Der Teilnehmernetzbetreiber betreibt dabei den Telefonanschluss, aber die Gesprächsverbindungen erfolgen beim Call-by-call durch einen anderen Verbindungsnetzbetreiber, der Verbindung zu seinem Tarif herstellt. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit auf eine einfache Weise, indem man einfach die Nummer des Verbindungsnetzbetreibers (=call-by-call-Anbieter) vorwählt, zu einem ggf. günstigeren Tarif zu telefonieren.


Mitwirkende/Autoren: JuraForum-News, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraForum-News, 03.05.2010, 10:54
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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