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Bußgeldkatalog: rote Ampel


Grundsätzlich ist der Bußgelkatalog eine Zusammenfassung der Bestrafung bei einzelnen Verkehrsverstößen. Besonders sensibel ist der Katalog im Hinblick darauf, dass ein Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel überfährt.

Der Abschnitt Busgeldkatalog: rote Ampel beschreibt, dass sinngemäß derjenige der eine rote Ampel Überfährt, sich grundsätzlich auf ein hohes Bußgeld und Punkte in Flensburg einstellen kann. Innerhalb des Kataloges wird aber zwischen verschiedenen Vergehen unterschieden.

Zusätzlich kann dem Verkehrsteilnehmer ein Fahrverbot auferlegt werden. Dies hängt vor allem davon ab, wie lange die Ampel bereits auf rot geschaltet hatte. Ein anderer Gesichtspunkt ist, ob durch das Überfahren der roten Ampel zusätzlich eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung ausging. Liegt dies gegeben vor, ist auch mit einem Fahrverbot zu rechnen.

Bußgeldkatalog: rote Ampel:http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ampel.html

Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 10.06.2010, 11:12
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
busßgeld, bußgeldkatatolg, rote ampel, straßenverkehrsrecht



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