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Bußgeldkatalog Probezeit


Der Bußgeldkatalog enthält besondere Regeln für Fahranfänger, die solange gelten bis die Probezeit verstrichen ist. Mit Abschluss der Führerscheinprüfung erlangt der Geprüfte seinen Führerschein auf Probe. In der Regel beträgt die Probezeit 2 Jahre und kann unter gewissen Umstanden auf 4 Jahre erhöht werden.

Der Bußgeldkatalog verschärft für Fahranfänger die Strafen für Verstöße gegen die Verkehrsordnung. Ein wichtiger Punkt ist, dass ein Fahranfänger, lauf dem Bußgeldkatalog Probezeit, keinen Alkohol konsumiert haben darf. Die Promillegrenze liegt hier nicht, wie üblich, bei 0,5 Promille, sondern bei 0 ,0 Promille. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Sicherheit im Straßenverkehr gewahrt wird, denn es wird davon ausgegangen, dass erfahrende Autofahrer in gewissen Situationen Routine besitzen, die den Fahranfängern fehlt. Der Alkoholkonsum samt seiner Wirkungen wirkt sich dabei nicht gerade förderlich für den Fahranfänger aus.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist beim Busgeldkatalog Probezeit, dass sämtliche Verstöße, die ein Bußgeld von mindestens 40 € anordnen, für den Fahranfänger weitreichende Konsequenzen haben. Es ist zu erwarten, dass zum Bußgeld noch ein Aufbauseminar angeordnet wird. Dabei soll dem Fahranfänger vor allem das Bewusstsein für die Verkehrsregeln verinnerlicht werden. Die Kosten dafür betragen durchschnittlich 250 €.

Bußgeldkatalog Probezeit: http://www.fahranfaenger.de/erste-ki...ssgeldkatalog/

Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 10.06.2010, 12:23
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
aufbauseminar, führerschein auf probe, probezeit; straßenverkehrsrecht



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