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| Eigenen Artikel verfassen BußgeldkatalogDer Bußgeldkatalog ist am 13. November 2001 in Kraft getreten. Er ersetzt die bis dahin geltenden einzelnen Landesregelungen und ist im Grunde verbindlich. Der Busgeldkatalog regelt die Befugnisse zur Erteilung von Verwarnungen, die Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes aufgrund einer Ordnungswidrigkeit innerhalb des Straßenverkehrs. In der Praxis ist der Bußgeldkatalog allerdings nicht einfach zu handhaben. Gerade im Bereich des Fahrerlaubnisentzuges herrschen oft Unstimmigkeiten. Entgegen dem Bußkatalog kann eine Fahrerlaubnis unter Abwägung der Interessen beibehalten werden. Gerade dabei entstehen innerhalb der Bundesländer große Diskrepanzen. Der Bußgeldkatalog soll dafür sorgen, dass mehr Sicherheit auf den deutschen Straßen herrscht. Dementsprechend wurde bei der Entstehung des Bußgeldkataloges vor allem auf die häufigsten Unfallursachen geschaut und diese mit Geldbußen oder Verwarnungen bestraft. Dabei sind die meisten Unfallursachen die unangemessene Geschwindigkeit, gefährliche Überholmanöver, Verstöße gegen die Vorfahrt, Rotlicht-Verstöße und zu geringer Abstand. Im Laufe der Zeit ändern sich jedoch die Vorschriften innerhalb des Bußgeldkataloges. Dabei geht es nicht um die Anhebung einer Geldbuße, sondern in erster Linie wieder nur um die Verkehrssicherheit. Beispielsweise wurde am 5. Januar 2009 die Bußgeldhöhe im Bußgeldkatalog fast verdoppelt. Primäres Ziel war dabei den Rückgang der Todesopfer durch Verkehrsunfälle zu bewirken. Darüber hinaus ist noch anzumerken, dass im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die Bußgeldhöhe in Deutschland sehr gering ist Bußgeldkatalog: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-...eldkatalog.htm
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| bußgeld, bußgeldkatalog, geldstrafe, verkehrsrecht |
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