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Bundesurlaubsgesetz


Das Bundesurlaubsgesetz dient zur Einhaltung und Ergänzung der Mindesturlaubsdauer in Deutschland. Es ist am 8. Januar 1963 verkündet worden. Nach dem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer oder jede Arbeitnehmerin einen Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Das Bundesurlaubsgesetz regelt dabei lediglich, in welchem Umfang der Anspruchsinhaber mindestens bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren ist. Dabei ist wichtig, dass eine Mindestdauer von 24 Werktagen nicht unterschritten werden darf. Dieser Anspruch wird fällig, sobald der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mindestens 6 Monate ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht. Dieser Mindesturlaub darf auch nicht ausbezahlt werden oder ähnliches, sondern muss als Freizeit genommen werden.

Das Bundesurlaubsgesetz regelt weiter das Urlaubsentgelt. Dies bemisst sich nach den durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzen 13 Wochen vor Beginn des Urlaubes erhalten hat.

Darüber hinaus dient das Urlaubsgesetz häufig als Grundlage für Tarifverträge, in denen nicht selten zusätzliche entgeltliche Erholungstage gewährt werden. Dementsprechend richtet sich dann der Urlaubsanspruch und das Urlaubsentgelt nicht nach dem Bundesurlaubsgesetz sondern nach den einschlägigen Tarifverträgen. Dabei muss lediglich sichergestellte werden, dass der Mindesturlaub im Bundesurlaubsgesetz erreicht wird.

Wurde der Mindesturlaub allerdings nicht in Anspruch genommen, so verfällt dieser nicht automatisch. Vielmehr besteht die Möglichkeit den Urlaub bis zum 31. März des folge Jahres zu nehmen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 20.05.2010, 15:01
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
bundesurlaubsgesetz, mindesturlaub, urlaub, urlaubsgesetz



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