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Bundesstaat


Unter einem Bundesstaat versteht man den Zusammenschluss mehrerer Teilstaaten zu einem Gesamtstaat. Der Gesamtstaat ist für die Aufrechterhaltung des Zusammenhaltes der Teilstaaten zuständig, während die Teilstaaten an der Willensbildung im Gesamtstaat mitwirken. Beispiele: Bundesrepublik Deutschland oder Schweizerische Eidgenossenschaft. Je nach Land werden die Teilstaaten beispielsweise als Bundesländer oder Kantone bezeichnet. Von einem Bundesstaat wird nur gesprochen, wenn die Souveränität des Gesamtstaates über dem der Teilstaaten liegt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 20.05.2010, 11:47
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
bundesstaat, teilstaat



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