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Bundesregierung


Die deutsche Bundesregierung ist das leitende Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus den Bundesministern und dem Bundeskanzler. Entsprechende Regelungen finden sich in Art. 62 ff. Grundgesetz.

Der Bundeskanzler ist der administrative Kopf der Bundesregierung. Er gibt die Richtlinien für die politische Ausrichtung vor und trägt dafür die Verantwortung (Kanzlerprinzip). Die jeweiligen Bundesminister orientieren sich dabei an dem politischen Richtlinien des Bundeskanzlers, sind allerdings in ihrem jeweiligen Fachbereich eigenständig tätig (Ressortprinzip). In Kabinettssitzungen entscheidet die Bundesregierung z.B. über gesetzliche Regelungen. Treten Differenzen zwischen verschiedenen Ministern auf, so entscheidet das Kabinett nach dem Mehrheitsprinzip (Kollegialprinzip). In bestimmten Fällen kann der Bundestag gegen den Bundeskanzler ein Misstrauensvotum durchführen, um ihn aus seinem Amt zu entlassen. Dazu ist allerdings eine Parlamentsmehrheit notwendig.

Hamburgisches-OVG zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Bund

Hamburgisches-OVG, Aktenzeichen 1 Bf 171/05.P, Verkündungsdatum 01.09.2006:

Eine Feststellungsklage gegen den Bund kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn er nicht nur die umstrittene Rechtsverordnung, für deren Vollzug die Länder zuständig sind, erlassen hat, sondern er selbst die Pfandpflichten durchsetzt und der Markt die Produkte der Kläger auslistet, ohne dass Vollzugsakte der Länder abzusehen sind (Dosenpfand, Self executing-Norm). Dafür bedarf es keiner atypischen Feststellungsklage.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 10:00
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
bundeskanzler, bundesminister, bundesrecht, bundesregierung



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