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Bundespräsident Wahl


Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Seine Aufgaben liegen hauptsächlich im repräsentativen Bereich. Der Bundespräsident vertritt Deutschland nach außen und ratifiziert völkerrechtliche Verträge, übt das Begnadigungsrecht aus und verkündigt die Bundesgesetze.

Bundespräsident Wahl: Wie lange darf das Amt ausgeübt werden?
Zudem obliegt es dem Amtsinhaber, die Verfassungskonformität der vorgelegten Verträge zu überprüfen und im Zweifel sogar abzulehnen. Das Amt des Bundespräsidenten ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Amtsträger nur noch einmal wiedergewählt werden. Grundsätzlich kann jeder Deutsche in das Amt des Bundespräsidenten gewählt werden, falls dieser über eine Wahlberechtigung zum Bundestag verfügt. Außerdem darf der Bundespräsident keinen anderen Beruf ausüben oder ein weiteres Amt bekleiden. Auch Mitgliedschaften in Aufsichtsräten von Unternehmen oder in der Regierung beziehungsweise der Volksvertretung sind mit der Position des Bundespräsidenten unvereinbar.

Bundespräsident: Wahl durch die Bundesversammlung
Gemäß Artikel 54 des Grundgesetzes wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung ohne vorherige Absprache gewählt. Bundespräsident wird derjenige, welcher durch die gesetzliche Mehrheit der Bundesversammlungsmitglieder gewählt wurde. Gelingt es dem Kandidaten in zwei Wahlgängen nicht, die Mehrheit der Wahlstimmen auf sich zu vereinigen, so muss im dritten Wahlgang lediglich eine relative Mehrheit erreicht werden. Nach seiner Wahl wird der Bundespräsident vereidigt und muss seinen Amtseid leisten.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 28.06.2010, 12:23
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
bundespräsident wahl, bundesversammlung, gg, grundgesetz, staatsoberhaupt, staatsrecht, verfassungsrecht



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