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Bilanzgliederung


Jedes Unternehmen, egal ob es eine Personen- oder Kapitalgesellschaft darstellt, muss eine Bilanz erstellen. Dabei hilft die sogenannte Bilanzgliederung. Sie beschreibt den exakten Aufbau einer Bilanz. Sie ist gesetzlich in den §§ 247 ff. HGB geregelt.

Eine Bilanzgliederung lässt sich folgendermaßen beschrieben.
Sie ähnelt einer gewöhnlichen Tabelle mit zwei Spalten. Diese werden zum einen „Aktiv“ und zum anderen die „Passiv“ Seite genannt. Auf der Aktivseite wird insbesondere nach steigender Liquidierbarkeit und auf der Passivseite nach Eigenkapital und Verbindlichkeiten gruppiert.

Durch die gesetzliche Regelung soll sichergestellt werden, dass innerhalb der Bundesrepublik ein einheitliches System zur Bilanzerstellung vorliegt, um so gleiche Anknüpfungspunkte zur Besteuerung zu haben.

Bilanzgliederung: http://www.docju.de/themen/Bilanz/bilanzgliederung.htm

Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, Sebastian, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 14.09.2010, 14:27
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
handelsrecht, wirtschaftsrecht, zivilrecht



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