| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen Betriebsbedingte KündigungEine betriebsbedingte Kündigung ist eine Kündigung, die aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers beruht, welche den Wegfall des betroffenen Arbeitsplatzes zur Folge hat. Andererseits können auch äußere Faktoren für die betriebsbedingte Kündigung ursächlich sein. Hierzu gehören beispielsweise starke Umsatz- oder Absatzeinbußen des Unternehmens. Aber auch innerbetriebliche Faktoren wie Betriebsstilllegungen oder Rationalisierungsmaßnahmen können eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Eine solche Kündigung ist allerdings nur dann rechtens, wenn die Kündigung aufgrund dringend notwendiger unternehmerischer Erfordernisse erfolgt ist und kein weiterer Arbeitsplatz für den betroffenen Arbeitnehmer bereitgestellt werden kann. Zudem muss der Arbeitgeber zuvor soziale Faktoren berücksichtigt haben. Wen trifft es zuerst? Gemäß § 1 Abs. 3 KSchG müssen immer zuerst die Arbeitnehmer aus dem Betrieb entlassen werden, welche die günstigsten Sozialdaten aufweisen. Besonders geschützt sind Schwerbehinderte, ältere oder unterhaltspflichtige Arbeitnehmer sowie langjährig beschäftigte Personen.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| betriebsbedingte kündigung, kündigung, kündigung arbeitnehmer |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios