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| Eigenen Artikel verfassen BesoldungstabelleUnter dem Wort Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge von Richtern, Soldaten und Beamten bezeichnet. Die Besoldung ist seit der Föderalismusreform Angelegenheit der jeweiligen Länder. Sofern innerhalb der Länder keine Regeln getroffen werden gilt das ältere Besoldungsgesetz. Danach gilt die sogenannte Besoldungstabelle. Die Besoldungstabelle klassifiziert die Beamten, Soldaten oder Richter in Gruppen( A, B, R) und weist ihnen demnach eine bestimmte Besoldung zu. Innerhalb der Gruppen wird nochmals mit Hilfe von Zahlen getrennt. Eine Person kann sich folglich in der Gruppe „A1“ befinden, wonach hingegen eine andere Person sich in „A14“ wiederfinden kann. In welcher genauen Gruppe bzw. der dazugehörigen Zahl Sie sich befinden hängt zum einen vom ihrem Beruf und zum anderen von ihrem Dienstgrad innerhalb des Berufsfeldes ab. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Besoldungstabelle nichts weiter als eine Gehaltstabelle unter den Richtern, Soldaten und Beamten darstellt. Besoldungstabelle: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t...-2010&matrix=1
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| beamtengehalt, beamtenrecht, besoldung, besoldungstabelle |
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