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| Eigenen Artikel verfassen BeschuldigterPersonen, die seitens der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen von Ermittlungstätigkeiten verdächtig sind, eine Straftat begangen zu haben, werden als Beschuldigte bezeichnet. Sobald die Klage erhoben ist, wird aus dem Beschuldigten der Angeschuldigte. Erst wenn das Hauptverfahren eröffnet ist, spricht man vom Angeklagten (§§ 157 StPO). BGH zur Drängung eines Beschuldigten zur Aussage unter Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses BGH, Aktenzeichen 3 StR 104/07, Verkündungsdatum 26.07.2007: Ein Verdeckter Ermittler darf einen Beschuldigten, der sich auf sein Schweigerecht berufen hat, nicht unter Ausnutzung eines geschaffenen Vertrauensverhältnisses beharrlich zu einer Aussage drängen und ihm in einer vernehmungsähnlichen Befragung Äußerungen zum Tatgeschehen entlocken. Eine solche Beweisgewinnung verstößt gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und hat regelmäßig ein Beweisverwertungsverbot zur Folge.
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| beschuldigter, strafrecht, strafverfahren |
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