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Berufsausbildungsbeihilfe (BAG)


Bei der Berufsausbildungsbeihilfe handelt es sich um eine Maßnahme zur Förderung von Auszubildenden.

Diese kann von der Agentur für Arbeit bewilligt werden und ist im SGB III gesetzlich geregelt.

Die Berufsausbildungsbeihilfe kann nur im Rahmen der folgenden Ausbildungen gewährt werden:

• die Ausbildung ist gesetzlich anerkannt und erfolgt in
einem betrieblichen oder außerbetrieblichen
Beschäftigungsverhältnis (schulische Ausbildungen werden
nicht gefördert)
• bei berufsvorbereitenden Maßnahmen, welche das Ziel
einer beruflichen Eingliederung verfolgen und nicht den
Landesschulgesetzen unterliegen
• bei einer Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahmen
im Ausland (unter bestimmten Voraussetzungen)

Ein berechtigter Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe ist außerdem nur unter folgenden Voraussetzungen gegeben:


• es handelt sich um eine Erstausbildung
• der Auszubildende wohnt nicht mehr bei seinen Eltern, da
der betriebliche Ausbildungsstandort zu weit davon
entfernt ist (Hin- und Rückweg zwischen Ausbildungsort
und elterlicher Wohnung würden mehr als zwei Stunden
täglich in Anspruch nehmen)
• bei Volljährigkeit (18 Jahre), verheirateten
beziehungsweise geschiedenen Personen, mindestens einem
Kind oder dem Vorliegen schwerwiegender sozialer Gründe
(z.B. Schwangerschaft)
• die Eltern des Auszubildenden verdienen selbst zu wenig,
um ihn unterstützen zu können
• Absolventen von berufsvorbereitenden Maßnahmen (auch
wenn sie noch bei den Eltern wohnen)
• Besitzer der deutschen Staatsangehörigkeit oder
mindestens einem Elternteil oder Ehepartner mit
deutscher Staatsangehörigkeit
• europäische Staatsbürger mit Bleiberecht oder
Freizügigkeit
• für Asylanten, Flüchtlinge und staatenlose Personen
besteht ein Anspruch nur unter streng eingegrenzten
Voraussetzungen

Über die Antragsstellung der Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist bei der zuständigen Arge zu beantragen. Maßgeblich für die Auszahlung ist der Monat der Antragstellung. Wer also den Antrag beispielsweise Mitte Januar einreicht, dem wird die Beihilfe für den kompletten Monat Januar ausgezahlt.

Generell wird die finanzielle Unterstützung durch die Berufsausbildungsbeihilfe über die gesamte Dauer der Ausbildung beziehungsweise der berufsvorbereitenden Ausbildung gewährt.

Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe
Die Höhe dieser Unterstützungsleistungen ist maßgeblich von der Art der Unterbringung abhängig (Ausbildungsort, elterliche Wohnung oder eigene Wohnung) und stimmt mit den BAföG Bedarfssätzen überein (siehe Höhe der BAföG-Leistungen). In bestimmten Fällen wird allerdings noch Fahrtkostenerstattung gewährt. Im Rahmen von berufsvorbereitenden Ausbildungsmaßnahmen können zudem noch weitere Unterstützungsleistungen erbracht werden (z.B. für die Kranken- und Rentenversicherung, Berufskleidung oder notwendige Lernmittel). Die Obergrenze für die Bezuschussung liegt allerdings bei 518 €. In der Berufsausbildungsbeihilfe ist meist auch ein pauschaler Zuschuss für die Miete enthalten. Diese reicht allerdings oftmals nicht, um damit die Miete vollständig zu bestreiten.

Beantragung von Mietbeihilfe
Deshalb ist es sinnvoll, zusätzlich zu den BAB-Leistungen noch Mietbeihilfe zu beantragen. Diese zusätzliche Leistung kann die Differenz zwischen Mietkosten und BAB-Zuschuss ausgleichen. Die Mietbeihilfe ist bei der zuständigen Arge extra zu beantragen. Allerdings wird diese nur gewährt, wenn der Auszubildende nicht älter als 25 Jahre ist und die Beihilfe schon vor dem Umzug durch die Arge bewilligt worden ist.

BSG zum Anspruch auf BAB nach Absolvierung einer schulischen Ausbildung

BSG, Aktenzeichen B 7/7a AL 68/06 R, Verkündungsdatum 29.01.2008:

Ein Anspruch auf eine Berufsausbildungsbeihilfe bei betrieblicher Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf besteht dann nicht, wenn der Auszubildende zuvor eine schulische Ausbildung absolviert hat, die in Ausbildungszeit und Ausbildungsabschluss einer betrieblichen Ausbildung gleichwertig ist.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 11:48
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
bag, berufsausbildungsbeihilfe



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