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Berliner Testament


Das Berliner Testament ist eine besondere Form eines Testaments.
Es bietet Ehepartnern und Lebenspartnern Sicherheit.

Durch das Testament soll erreicht werden, dass beim Tod eines Lebenspartners oder Ehepartner der Nachlass im Vermögen des überlebenden übergeht und nicht in das Vermögen der Abkömmlinge.

Anders gesagt, ist das Berliner Testament eine Erbausschluss für Abkömmlinge des Erblassers. Allerdings kann auch das Testament das Pflichtteilsrecht des Kindes nicht ausschließen.

Das Testament kann darüber hinaus nur zu Lebzeiten beider Partner widerrufen werden. Eine heimliche Abänderung ist nicht möglich. Verstirbt ein Partner tritt eine Bindungswirkung ein und man ist an das Berliner Testament gebunden.

Wollen Sie eine derartige Bindungswirkung einschränken oder vermeiden bietet sich als Alternative für Sie ein Erbvertrag an.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 20.05.2010, 16:22
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
berliner testament; erbvertrag, pflichtteil, testament



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