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| Eigenen Artikel verfassen Berechnung UrlaubDie Berechnung - Urlaub ist für viele Personen nicht nachvollziehbar. Doch im Grunde ist die Berechnung nicht schwierig. Wenn nichts in Tarifverträgen vereinbart ist richtet sich die Berechnung- Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Hierbei unterscheidet das BUrlG zunächst zwischen Werktage und Arbeitstage. Wird innerhalb des Betriebes 6 Tage die Woche gearbeitet, hat der Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr. Bei einer 5 Tage-Woche hingegen besteht ein Urlaubsanspruch nur für 20 Tage. Die Berechnung- Urlaub findet dementsprechend immer dann Anwendung, wenn der Arbeitnehmer nicht Vollzeit beschäftigt, sondern nur Teilzeit beschäftigt, ist. Nehmen wir an, dass ein Arbeitsnehmer 3x die Woche, in einem Betrieb an dem 6 Tage die Woche gearbeitet wird, arbeitet. Es stellt sich die Frage wie viel Urlaubstage besitzt der Arbeitnehmer. Nach der Urlaubsberechnung ergibt sich folgendes: Man nimmt die gesamten Urlaubstage des Vollzeitbeschäftigen und multipliziert diese mit den tatsächlich geleisteten Wochenarbeitstagen. Anschließend dividiert man die Zahl mit den Wochenarbeitstagen des Vollzeitbeschäftigten. Konkret bedeutet das: 24 X 3 / 6 = 12 Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch von 12 Urlaubstagen im Jahr.
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| arbeitsrecht, urlaub, urlaubslänge |
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