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| Eigenen Artikel verfassen Berechnung ArbeitslosengeldDer Anspruch Arbeitslosengeld zu beantragen, besteht gemäß § 118 SGB III bei Personen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Aber Arbeitslosigkeit allein begründet noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Der Betroffene muss außerdem bei der Agentur für Arbeit gemäß § 122 SGB III arbeitslos gemeldet sein. Anwartschaftszeit – Berechnung Arbeitslosengeld Generell besteht der Anspruch Arbeitslosengeld zu erhalten nur bei Erfüllung der Anwartschaftszeit. Damit ist gemeint, dass jeder Arbeitslose zuvor für einen bestimmten Mindestzeitraum in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben muss. Arbeitnehmer, die ab dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit zuvor mindestens zwölf Monate innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben, erfüllen die Anwartschaftszeit. Die Anwartschaftszeit kann allerdings auch erfüllt sein, wenn der Arbeitslose über den festgelegten Mindestzeitraum statt einer Beschäftigung Kranken-, Verletzten-, Krankentagegeld oder Erwerbsminderungsrente bezogen hat und vor dem Bezug in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand. Diese Regelung gilt analog auch für Arbeitslose, die ein Kind bis zum 3. Lebensjahr erzogen haben. Jedoch gilt die Regelung nur bis zu einer Altersgrenze von 65 Jahren. Die Förderungshöchstdauer für Arbeitslosengeld beträgt derzeit 24 Monate. Allerdings gilt die Förderungshöchstdauer von 24 Monaten nur für ältere Arbeitnehmer, die schon über einen längeren Zeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Für Arbeitslose unter 50. Jahren ist der Arbeitslosengeldanspruch hingegen auf 12 Monate beschränkt. Berechnung Arbeitslosengeld Für die Berechnung von Arbeitslosengeld stehen im Internet verschiedene Online-Rechner zur Verfügung. Die Bundesagentur für Arbeit verfügt hier über ein Programm zur Berechnung des Arbeitslosengeldes.
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