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| Eigenen Artikel verfassen Beihilfe zum SelbstmordOb eine Beihilfe zum Selbstmord strafbar ist, lässt sich juristisch leicht zu beantworten. In Deutschland besteht die sogenannte Akzessorietät der Teilnahme. Das bedeutet, dass eine Teilnahme sich an der Hauptat orientieren muss. Liegt eine vorsätzlich rechtswidrige Haupttat vor, kann sich der „Hilfe-Leistende“ wegen der Beihilfe strafbar machen. Da in Deutschland ein Selbstmord nicht strafbar ist, ist dementsprechend eine Beihilfe zum Selbstmord nicht möglich. In der Praxis stellt sich oft das Problem der Abgrenzung zwischen der Beihilfe zum Selbstmord und der Sterbehilfe gem. § 216 StGB.
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| Stichworte |
| selbstmord, strafrecht, teilnahme |
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