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| Eigenen Artikel verfassen BauträgervertragEin Bauträgervertrag ist rechtlich betrachtet ein Mischvertrag, bestehend aus einem Kaufvertrag und einem Werkvertrag. Abzugrenzen ist der Bauträgervertrag in der Praxis häufig vom einen reinen Kaufvertrag. Beim Bauträgervertrag kauft der Käufer sowohl das Grundstück und beauftragt gleichzeitig den Bauträger zur Erbringung einer genannten Bauleistung. Der gesamte Bauträgervertrag ist aufgrund der Grundstücksübertragung gem. § 311 b BGB notariell zu beurkunden. Daraus ergibt sich auch, dass bei Änderungen des Vertrages stetig die notarielle Beurkundung erforderlich ist. Besonderer Vorteil des Bauträgervertrages ist, dass der Vertrag eine Einheit bildet. Das bedeutet, dass der Käufer Mängelrechte sowohl für den Kaufgegenstand, als auch für die Werkleistung bei ein und derselben Person geltend gemacht werden kann. Darüber hinaus besteht die Besonderheit, dass unter den erforderlichen Voraussetzungen ein Rücktritt von dem gesamten Vertrag möglich ist. Läge ein Werkvertrag und ein Kaufvertrag vor, wäre dies nicht möglich.
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| baurecht, bauträger, mischvertrag, zivilrecht |
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