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Baurecht


Das deutsche Baurecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet und lässt sich in einen öffentlichen- und einen privaten Teil gliedern. Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich vor allem mit den Dingen, die das Bauvorhaben als solches betreffen. Hier ist das Baugesetzbuch als Bundesgesetz das anzuwendende Gesetz. Daneben sind Landesregelungen, wie das Bauplanungsrecht zu nennen. Jedes Land kann dabei individuelle Regelungen treffen, die sich zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden können. Es kann somit vorkommen, dass in Niedersachsen für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird und in Bayern, aufgrund der unterschiedlichen Landesregelung, die Baugenehmigung verweigert wird.

Das private Baurecht hingegen hat einen anderen Schwerpunkt, als das öffentliche Baurecht. Es ist Bestandteil des allgemeinen und besonderen Zivilrechts und beschäftigt sich mit dem Zustandekommen von Bauverträgen und deren Abwicklung. Bei Mängeln oder anderen Leistungsstörungen, innerhalb dieses Rechtsverhältnisses kommt das private Baurecht ins Spiel. Es ist bei sämtlichen Angelegenheiten, die mit dem Bauvorhaben in Verbindung stehen und zwischen den Vertragspartner abgewickelt werden müssen, anzuwenden. Ein Über- und Unterverhältnis wie beim öffentlichen Baurecht, liegt beim privaten Baurecht nicht vor.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster
Erstellt von JuraforumWiki, 30.08.2011, 15:12
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
bauplanungsrecht, baurecht, bebauungsplan



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