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| Eigenen Artikel verfassen BauplanungsrechtDas Bauplanungsrecht gehört dem öffentlichen Recht an und beinhaltet die Ordnung der städtebauliche Entwicklung der Städte und Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken. Der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne regeln übergeordnet die Entwicklung der Städte. Zum Bauplanungsrecht zählt man u.a.: Das Bauleitplanungrecht, den vorbereitenden Bauleitplan, das Gemeindesatzungsrecht, den Vorhaben- und Erschließungsplan, die Veränderungssperren, die Zurückstellung von Baugesuchen, die Art und das Maß der Grundstücksnutzung, den städtebaulichen Vertrag, die Planzeichenverordnung, die Zulässigkeit von Vorhaben, die Erschließung sowie gemeindliche Vorkaufsrechte.
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