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Bauplanungsrecht


Das Bauplanungsrecht gehört dem öffentlichen Recht an und beinhaltet die Ordnung der städtebauliche Entwicklung der Städte
und Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken. Der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne regeln übergeordnet
die Entwicklung der Städte. Zum Bauplanungsrecht zählt man u.a.: Das Bauleitplanungrecht, den vorbereitenden Bauleitplan, das Gemeindesatzungsrecht,
den Vorhaben- und Erschließungsplan, die Veränderungssperren, die Zurückstellung von Baugesuchen, die Art und das Maß der Grundstücksnutzung, den
städtebaulichen Vertrag, die Planzeichenverordnung, die Zulässigkeit von Vorhaben, die Erschließung sowie gemeindliche Vorkaufsrechte.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.06.2010, 19:28
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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