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Außerordentliche Kündigung (Fristlose Kündigung)


Eine außerordentliche Kündigung (auch: fristlose Kündigung) ist eine einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers, mit der ein bestehendes Schuld- oder Dauerschuldverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird.

In einem solchen Fall müssen schwerwiegende Gründe dafür vorliegen, dass das bestehende Arbeitsvertragsverhältnis dem Arbeitgeber nicht mehr zugemutet werden kann.

Zu den Kündigungsgründen zählen hierbei beispielsweise physische Angriffe auf Personen während der Arbeit, schwere Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder permanente Arbeitsverweigerung.

Welche Voraussetzungen sind für eine außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung) notwendig?
Außerordentliche Kündigungen im Rahmen des Arbeitsrechts (§ 626 BGB) müssen immer schriftlich ausgesprochen werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass der Empfang beim betroffenen Arbeitnehmer gewährleistet ist.

Ein Muster für eine außerordentliche Kündigung (fristlose Kündigung) finden Sie hier:

Sehr geehrter Herr……,

hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir das seit dem…. bestehende Arbeitsverhältnis außerordentlich zum … kündigen.

Den Betriebsrat haben wir über diese Kündigung ordnungsgemäß in Kenntnis gesetzt.

Die Anlage dieses Schreibens enthält eine Zwischenbescheinigung für die Sozialversicherung sowie Ihr Arbeitszeugnis. Sobald die abschließende Lohnabrechnung erfolgt ist, erhalten Sie die Lohnsteuerkarte und den Sozialversicherungsnachweis.

Wichtiger Hinweis: Gemäß § 37b SGB III sind Sie dazu verpflichtet, umgehend nach Kenntnisnahme des Beendigungszeitraumes (nachdem Ihnen dieses Schreiben zugestellt worden ist), innerhalb einer dreitägigen Frist die Agentur für Arbeit persönlich von der Arbeitslosigkeit zu unterrichten.

Ansonsten kann Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verringert werden. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, eigenständig bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz mitzuwirken.

In der Anlage dieses Schreibens finden Sie die beigefügte Empfangsbestätigung. Bitte senden Sie diese ausgefüllt wieder zurück, damit Sie uns den Empfang dieses Schreibens bestätigen. Sollte Sie noch Rückfragen haben, können Sie sich gerne an Herrn/Frau… wenden.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________________
Ort, Datum - Kündigungsbevollmächtigter


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 20.05.2010, 12:03
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
außerordentliche kündigung, fristlose kündigung, kündigung



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