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| Eigenen Artikel verfassen AufwendungenIm Zivilrecht Aufwendungen sind nach § 670 BGB freiwillige Vermögensopfer, die zum Zwecke des Auftrags aufgebracht werden oder sich als notwendige Folge der Auftragsausführung ergeben. Im Handelsrecht Mit Aufwendungen werden im Handelsrecht Minderungen des Betriebsvermögens bzw. Kapitals aus betrieblicher Veranlassung bezeichnet. Im Steuerrecht Im Steuerrecht werden Aufwendungen in den §§ 4 Abs. 4, 9, 10 EStG beschrieben. Gemäß § 9 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sonderausgaben sind nach § 10 EStG Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind.
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