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Aufhebungsvertrag


Der Aufhebungsvertrag kennzeichnet einen Vertrag, durch den im Einvernehmen der Kontraktpartner ein anderer Vertrag aufgelöst wird. Vor allem im Arbeitsrecht findet der Aufhebungsvertrag breite Anwendung. Gemäß § 623 BGB muss dieser jedoch immer schriftlich fixiert werden.

Wo liegen die Gefahren für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer kann sich die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages allerdings unter Umständen nachteilig auswirken. Die Gefahr besteht hierbei insbesondere im Übersehen von gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen. Dies kann bei der Beantragung von Arbeitslosengeld Sperrfristen nach sich ziehen oder sogar die Anrechnung von Abfindungen ermöglichen. Deshalb sollten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag am besten nicht ad hoc einfach so unterschreiben, sondern am besten juristischen Beistand suchen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 26.05.2010, 14:58
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
Letzter Kommentar von Domingo, 26.05.2010, 19:54
1 Kommentare, 8.712 Zugriffe

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Stichworte
arbeitsrecht, aufhebungsvertrag



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