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Arbeitszeit


Unter Arbeitszeit wird die Zeit verstanden, die ein Arbeitnehmer von Anfang bis zum Ende seiner täglichen Arbeit aufwendet.

Bei der Berechnung der eigentlichen Arbeitszeit werden Ruhe- und Pausenzeiten nicht einbezogen. Der Gesetzgeber hat zahlreiche rechtliche Maßnahmen ergriffen, um den Arbeitnehmer vor ungesetzlichen Arbeitszeiten zu schützen. Entsprechende Regelungen finden sich im Arbeitszeitgesetz. Doch Arbeitgeber sind nicht nur an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes gebunden, sondern auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge müssen sich an den gesetzlichen Bestimmungen orientieren.

Gesetzliche Regelungen der Arbeitszeit

Viele basalen Arbeitsschutzbestimmungen sind im Gesetz zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (Arbeitszeitrechtsgesetz: ArbZRG) verankert. Das Gesetz beinhaltet unter anderem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), arbeitsschutzrechtliche Regelungen zum Mutterschutz und das deutsche Jugendschutzgesetz. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen dürfen werktags nicht mehr als acht Stunden täglich gearbeitet werden (Ruhezeiten und Pausen werden nicht eingerechnet). Gemäß der gesetzlichen Bestimmungen ist folglich eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vorgesehen. Allerdings kann die tägliche Arbeitszeit unter Umständen auf bis zu 10 Stunden täglich erhöht werden. Ist dies der Fall, so müssen die Arbeitgeber jedoch dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmer in dem darauffolgenden Arbeitszeitraum nicht weiter mit ausgedehnten Arbeitszeiten belastet werden. Als gesetzeskonform gilt in diesem Zusammenhang, dass über einen Zeitraum von sechs Monaten nach der übermäßigen Arbeitsbelastung, werktags (also auch Samstag) eine Überschreitung der Durchschnittsarbeitszeit von acht Stunden nicht erfolgt. Als obsolet gilt dieser Ausgleichszeitraum, wenn die Überschreitung der Arbeitszeit (10 Stunden werktags) auf das Höchstmaß von 60 Tagen begrenzt ist.

Pausen und Ruhezeiten

Des weiteren bestehen gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Pausen und Ruhezeiten am Arbeitsplatz. Ruhepausen müssen im Rahmen des Arbeitsvertrages schon vor dem Arbeitsantritt festgelegt werden. Dabei muss sich der Arbeitgeber an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Dabei müssen folgende Mindestvorgaben erfüllt sein:

• Arbeitszeit zwischen 6 bis 9 Stunden = 30 Minuten
Ruhepause
• Arbeitszeit über 9 Stunden = 45 Minuten Ruhepause

Die Ruhepausen müssen nicht an einem Stück abgeleistet werden, sondern können auch gestückelt über den Tag verteilt werden. Bei durchgängiger Arbeit von über sechs Stunden ist allerdings eine Ruhepause verpflichtend vorgeschrieben. Von den Pausen unterscheiden sich die Ruhezeiten. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Ruhezeiten vor, die zwischen dem Arbeitsende und dem darauffolgenden Arbeitsantritt eingehalten werden müssen. Diese Ruhezeit liegt derzeit bei 11 Stunden. Unter bestimmten Umständen kann diese allerdings auf bis neun Stunden eingekürzt werden, wenn dies durch die Arbeit dringend erforderlich ist. Allerdings muss dem Arbeitnehmer dann in absehbarer Zeit ein Ausgleich gewährt werden.

Kürzungen der Ruhezeiten
Des weiteren können bei bestimmten Betrieben auch Kürzungen der Ruhezeit auf bis zu 10 Stunden vorgenommen werden. Allerdings ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall verpflichtet, innerhalb von einem Monat einen Ausgleich dafür zu schaffen. Vor allem Gaststättenbetriebe, Kliniken, Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsbetriebe oder auch in der Landwirtschaft sind diese verkürzten Ruhezeiten verbreitet.

Hamburgisches-OVG zur Prognose des Umfangs von Unterrichtsverpflichtungen durch den Dienstherrn

Hamburgisches-OVG, Aktenzeichen 1 Bf 164/05, Verkündungsdatum 09.06.2005:

Die Lehrerarbeitszeitverordnung vom 1. Juli 2003 (HmbGVBl. S. 197) ergänzt die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung (ArbzVO) durch Regelungen zur Verteilung der an Schulen anfallenden Aufgaben auf die Lehrkräfte und stellt dabei insbesondere Regeln zur Ermittlung des Umfangs der Unterrichtsverpflichtung auf. Es ist nicht zu beanstanden, dass der Dienstherr auf der Grundlage einer Prognose einschätzt, wie viel Zeit für die Erledigung der übertragenen Aufgaben erforderlich sein wird.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki-Redaktion, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 04.05.2010, 09:20
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
arbeitsrecht, arbeitszeit



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