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Arbeitsrecht Krankheit


Das Arbeitsrecht versteht unter einer Krankheit einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand welcher sich in Form von Arbeitsunfähigkeit oder der Notwendigkeit zur Krankenpflege äußert. Grundsätzlich besitzen Arbeitnehmer das Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und müssen während der Krankheit nicht arbeiten. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dieser durch die Krankheit arbeitsunfähig ist.

Pflichten des Arbeitnehmers
Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Krankmeldung einzureichen und diesen über die wahrscheinliche Dauer der Krankheit schnellstmöglich (§121 BGB) zu unterrichten. Die Krankheit muss dabei nicht angegeben werden. Das Arbeitsrecht sieht bei Krankheit nicht zwingend die Schriftform vor. Auch telefonisch, per Fax oder mündlich kann eine Krankmeldung erfolgen. Gemäß Arbeitsrecht ist bei einer Krankheit, die sich über einen Zeitraum von mehr als drei Tagen hinzieht, eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber dann spätestens am nächsten Arbeitstag vorgelegt werden (§ 5 I 2 EFZG).

Verstöße gegen die Anzeigepflicht
Ein Arbeitnehmer, der wiederholt die Verpflichtung zur Krankmeldung missachtet, kann dafür eine Abmahnung erhalten. Wird trotz dieser Abmahnung die Anzeigepflicht nochmals nicht eingehalten, so kann dies eine ordentliche Kündigung zur Folge haben.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 26.05.2010, 10:09
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
anzeigepflicht, arbeitsrecht, krankheit, kündigung



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