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| Eigenen Artikel verfassen Arbeitslosengeld DauerArbeitslosengeld Dauer Nicht jeder Arbeitslose hat automatisch auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Gemäß § 118 SGB III besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I nur bei Personen, die sich noch nicht im Rentenalter (ab 65 Jahre) befinden, bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet sind und einen Antrag den Erhalt von Arbeitslosengeld I gestellt haben. Zudem kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I nur dann gewährt werden, wenn der beantragende Arbeitslose zuvor auch durch Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung seine Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn der Arbeitslose in den zwei Jahren vor seiner Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war. Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs ist gemäß § 127 SGB III allerdings nicht nur von der Länge der zuvor geleisteten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit abhängig, sondern auch das Lebensalter des Arbeitslosen ist von Bedeutung. Arbeitslosengeld: Dauer des Anspruchs bei vorheriger 12-24 monatiger versicherungspflichtiger Tätigkeit Wer mindestens 12 Monate einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen ist, hat einen sechsmonatigen Anspruch auf ALG I. Bei 16 Monaten besteht hingegen ein achtmonatiger Anspruch. Einen zehnmonatigen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Betroffene, die zuvor 20 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Eine 24 monatige versicherungspflichtige Tätigkeit berechtigt zu einer Bezugsdauer von 12 Monaten. Arbeitslosengeld: Dauer des Bezuges wird für ältere Arbeitslose verlängert Für arbeitslose Personen über dem vollendeten 50. Lebensjahr gelten hingegen erweiterte Regelungen: Ältere Arbeitslose erhalten ALG I über 15 Monate, falls diese zuvor mindestens 30 Monate sozialversicherungspflichtig tätig waren. Arbeitslose ab dem 55. Lebensjahr mit einer vorherigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit von 36 Monaten erhalten einen Anspruch auf 18 Monate ALG I. Wer das 58. Lebensjahr vollendet hat und zuvor mindestens 48 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, besitzt einen Anspruch auf 24 Monate ALG I Bezug.
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| Stichworte |
| alg i, anspruch, anwartschaftszeit, arbeitslosengeld, arbeitslosengeld dauer, bezugsdauer, sozialrecht |
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