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Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)


Unter Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden gemeinhin Tätigkeiten verstanden, welche seitens der Arge finanziell unterstützt werden, damit die betroffenen Personen wieder in das Arbeitsleben integriert werden oder ihren Lebensunterhalt durch ein geringes Einkommen sichern können.

Was wird gefördert?

Für diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es können nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert werden, wenn die Tätigkeit einen Nutzen für die Allgemeinheit beinhaltet. Des Weiteren darf die ABM-Maßnahme keine Schwächung der bestehenden lokalen Wirtschaftsunternehmen verursachen. Aus diesem Grund werden diese Maßnahmen auch vorwiegend im sozialen und kulturellen Bereich angeboten. Förderungsfähig sind generell nur sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten.

Wie werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vergütet?

Im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist mit folgenden Förderungen zu rechnen: Tätigkeiten, die eine Hoch- oder Fachhochschulqualifikation voraussetzen, können bis zu einem monatlichen Zuschuss in Höhe von 1300 € gefördert werden. Berufliche Tätigkeiten, die eine Aufstiegsfortbildung voraussetzen (z.B. Meister), können bis zu 1200 € monatlich bezuschusst werden. Bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, welche einen Ausbildungsberuf erfordern, wird eine Höchstbezuschussung von 1100 € bewährt. Ungelernte Tätigkeiten werden bis höchstens 900 € vergütet.

Förderungshöchstdauer von ABM-Maßnahmen
Normalerweise werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 12 Monate lang gefördert. Allerdings kann die Bezuschussung unter Umständen auf 24 Monate ausgedehnt werden. Dieser Fall tritt meist dann ein, wenn der Arbeitgeber beziehungsweise der Träger die Beschäftigten danach in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis überführt. In Ausnahmefällen kann die Förderung bis zu 36 Monate ausgedehnt werden, allerdings muss der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Aufnahme seiner ABM-Tätigkeit schon das vom 55. Lebensjahr vollendet haben.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 15:47
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
abm, sozialrecht



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