| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen ArbeitgeberAls Arbeitgeber werden Personen bezeichnet, die mindestens eine Person als Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis eingestellt haben. Als Arbeitgeber können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. einer GmbH) fungieren. Als Arbeitgeber kann nur bezeichnet werden, wer zu einem Arbeitnehmer ein Beschäftigungsverhältnis erhält, welches mit der Verpflichtung zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Meldungen bei den entsprechend zuständigen Krankenkassen verbunden ist. Hessisches-LAG zur Weisungsbefugnis des Arbeitgebers bei Betriebsverlegung Hessisches-LAG, Aktenzeichen 11 Sa 296/06, Verkündungsdatum 14.06.2007: 1. Verlegt der Arbeitgeber die gesamte Betriebsstätte an einen anderen Ort, hat er die individualvertraglichen Grenzen hinsichtlich des Orts der Arbeitsleistung zu beachten. 2. Bei einer Entfernung zwischen alter und neuer Betriebsstätte von 270 Kilometern gibt es keine allgemeine Folgepflicht des Arbeitnehmers und keine entsprechende Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| arbeitgeber, arbeitsrecht |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios