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| Eigenen Artikel verfassen AnwartschaftsrechtDurch das Anwartschaftsrecht wird einem Erwerber eine gefestigte Rechtsposition gewährt. Solange der Erwerber seine Raten zahlt, kann der Veräußerer nicht einseitig die Rechtsposition des Erwerbers zerstören. Juristisch wird daher das Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum bezeichnet. Im Leasingrecht z.B. zahlt der Leasingnehmer seine Raten und beim Ende des Leasingvertrages hat er dann ein Recht auf Eigentumserwerb durch Zahlung des Restkaufpreises. Bei Mietkaufraten ist der Fall gleichgelagert.
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