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Anwartschaftsrecht


Durch das Anwartschaftsrecht wird einem Erwerber eine gefestigte Rechtsposition gewährt. Solange der Erwerber seine Raten zahlt, kann der Veräußerer nicht einseitig die Rechtsposition des Erwerbers zerstören.
Juristisch wird daher das Anwartschaftsrecht als wesensgleiches Minus zum Eigentum bezeichnet.
Im Leasingrecht z.B. zahlt der Leasingnehmer seine Raten und
beim Ende des Leasingvertrages hat er dann ein Recht auf Eigentumserwerb durch Zahlung des Restkaufpreises. Bei Mietkaufraten
ist der Fall gleichgelagert.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki-Redaktion, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 04.06.2010, 19:28
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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