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Anwaltszwang


Im deutschen Rechtssystem wurde der Anwaltszwang im Rahmen der Zivilprozessordnung (ZPO) vom 1.10.1879 durchgesetzt.

Zuvor bestand eine derartige Regelung nicht, denn der Anwaltszwang wurde als unzulässig erachtet. In sogenannten Anwaltsprozessen (Verfahren vor dem Zivilgericht) besteht die beiderseitige Verpflichtung der Konfliktparteien, die Interessenvertretung durch einen sachkundigen Anwalt vornehmen zu lassen. Der Anwaltszwang besteht vor allem auch für Rechtsstreitigkeiten in Zivilprozessen ab dem Landgericht. Des weiteren besteht in einigen Familienangelegenheiten schon vor dem Amtsgericht einen Anwaltszwang.

OLG-Naumburg zur Beiordnung eines Anwalts ohne ausdrücklichen Antrag


OLG-Naumburg, Aktenzeichen 8 WF 122/06, Verkündungsdatum 13.09.2006:

In einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren ist der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei auch ohne ausdrücklichen Antrag ein Anwalt beizuordnen.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 10:10
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 12:18
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Stichworte
anwaltszwang, zivilprozessrecht, zpo



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