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| Eigenen Artikel verfassen AntidiskriminierungsgesetzAntidiskriminierungsgesetz ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das amtssprachlich gebräuchliche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese gesetzliche Regelung wurde am 14.08.2006 geschaffen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz basiert auf Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft. Durch das AGG sollen Benachteiligungen von Personen verhindert oder beseitigt werden, welche aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters bestehen. Das Gesetz gewährt betroffenen Personen gesonderte Rechtsansprüche gegenüber Arbeitgebern und Privatpersonen, falls diese gegen gesetzliche Diskriminierungsverbote verstoßen. OLG- Nürnberg zur Annahme einer schweren Härte nach Offenbarung von Homosexualität in einer Ehe OLG-Nürnberg, Aktenzeichen 10 WF 1526/06, Verkündungsdatum 28.12.2006: Die nach langjähriger Ehe offenbarte Homosexualität rechtfertigt ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht die Annahme einer "schweren Härte" im Sinne des § 1565 Abs. 2 BGB. Auch aus dem AGG ist nichts anderes herzuleiten.
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| agg, arbeitsrecht |
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