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Anspruchsberechtigte Hartz 4


Ehemals sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können seit dem 1.1.2008 für höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld I beziehen.

Allerdings wird das Arbeitslosengeld nur dann ausgezahlt, wenn die betreffende Person auch die Anwartschaftszeit von mindestens 12 Monaten erfüllt. Das Arbeitslosengeld I beträgt für Einzelpersonen 60% des ehemaligen Nettogehalts und für Betroffene mit Kindern 67%. Nach spätestens 24 Monaten erhält der ehemalige Empfänger von Arbeitslosengeld I dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4).

Auch Personen, die zuvor kein Arbeitslosengeld I bezogen haben, können zur Sicherung ihres Lebensunterhalts ALG-II-Leistungen erhalten. Die Anspruchsvoraussetzungen für das Empfangen von ALG-II-Leistungen bestehen jedoch nur, wenn die arbeitslose Person erwerbsfähig, erwerbswillig, hilfebedürftig, sich gewöhnlich in Deutschland aufhält und sich konform gemäß der Eingliederungsvereinbarung verhält.

Wer erhält keine ALG-II- Leistungen?
Grundsätzlich sind allerdings auch bestimmte Personengruppen vom Bezug von Hartz-4-Leistungen ausgeschlossen. Dazu gehören pensionierte Beamte, Bezieher der knappschaftlichen Rentenversicherung, Bewohner stationärer Einrichtungen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit (weniger als 15 Wochenstunden arbeitsfähig), inhaftierte Personen und Kranke, mit einem vermutlich längeren Krankenhaus- oder Rehabilitationsaufenthalt (länger als sechs Monate).


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 15:25
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
alg ii, arbeitslosengeld 2, leistungen



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