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Anspruch Arbeitslosengeld


Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld nur dann, wenn der Arbeitslose zuvor für mindestens für 12 Monate Beträge in die Arbeitslosenpflichtversicherung eingezahlt hat und somit seine Anwartschaft erfüllt hat. Bei unter 12 Monaten kann nur noch ALG II beantragt werden. Gemäß §§ 117 ff. SGB III müssen zudem folgende Voraussetzungen für den ALG-I-Bezug erfüllt sein:

• es muss Arbeitslosigkeit vorliegen
• der Arbeitslose muss bei der Arbeitsagentur persönlich vorstellig gewesen sein und sich dort arbeitslos gemeldet haben
• der Betroffene muss der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist abhängig von der Einzahlungsdauer in die Arbeitslosenversicherung und vom Alter des Arbeitslosen. Die minimale Bezugsdauer liegt bei 6 Monaten (ab 12 Monaten Einzahlung). Bei zweijähriger Einzahlungsdauer wird die Arbeitslosenversicherung bis zu 12 Monaten gewährt. Einen Sonderfall bilden Arbeitslose über 55 Jahre. Aufgrund schwierigerer Rahmenbedingungenbei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt können diese einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von bis zu 18 Monaten erhalten.

Höhe des Arbeitslosengelds
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I richtet sich nach dem vorherigen Nettogehalt des Arbeitslosen. Arbeitslosengeld-Empfänger ohne Kinder erhalten 60% des vorherigen Nettogehaltes. Betroffene mit Kindern erhalten hingegen 67%.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 20.05.2010, 14:13
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
alg, alg 1, alg i, anspruch, arbeitslosengeld



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