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| Eigenen Artikel verfassen AngeklagterEin Beschuldigter in einem Strafverfahren, dessen Hauptverfahren vor einem Gericht eröffnet wurde, wird gemäß § 157 StPO als Angeklagter bezeichnet. OLG-Oldenburg zur Zulassung der Zwangsvollstreckung eines Angeklagten bei Überlassung einer früheren Haftkaution OLG-Oldenburg, Aktenzeichen 1 Ws 549/07, Verkündungsdatum16.10.2007: Überlässt ein Angeklagter freiwillig eine frühere Haftkaution und zunächst sichergestellte Geldbeträge dem Staat zur unbürokratischen Entschädigung der Tatopfer, so ist für das gerichtliche Verfahren zur Zulassung der Zwangsvollstreckung in direkter oder analoger Anwendung von § 111g Abs. 2 Satz 2 StPO kein Raum.
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| Stichworte |
| angeklagter, strafrecht |
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