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Amtsgericht


Das im Moment Amtsgericht bildet in Deutschland die unterste Gerichtsbarkeitsstufe und ist die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Das Amtsgericht ist primär für die Durchführung von Zivil- und Strafrechtsverfahren zuständig. Zivilverfahren werden am Amtsgericht generell nur durch Einzelrichter entschieden. Im Rahmen von Strafverfahren ist dies auch möglich, allerdings können hierbei auch Schöffengerichte zurate gezogen werden.

Das Amtsgericht ist auch für Anliegen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig. Dazu gehören beispielsweise die Durchführung von Vollstreckungsverfahren (gerichtliche Mahnverfahren). Desweiteren obliegt dem Amtsgericht unter anderem die erstinstanzliche Klärung von Vormundschaftsangelegenheiten oder auch die Nachlassgerichtsbarkeit.

Hinsichtlich ihrer personellen Strukturen sind Amtsgerichte hierarchisch strukturiert. Jedes Amtsgericht verfügt über ein gewähltes Präsidium, welches die Dienstaufsicht ausübt.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.05.2010, 09:37
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 12:18
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Stichworte
amtsgericht, gericht, gerichte



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