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| Eigenen Artikel verfassen AmtsanwaltDer Amtsanwalts ist ein Beamter des gehobenen Dienstes und neben den Staatsanwälten bei der Staatsanwaltschaft zuständig für die Strafverfolgung von erwachsenen Tätern. Er bearbeitet in der Regel überwiegend Delike aus der sog. "Kleinkriminalität" (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung, Ladendiebstahl, Körperverletzung sowie Verkehrsdelikte) sowie Bußgeldsachen im Einspruchsverfahren. Diese Delikte werden beim Strafrichter der Amtsgerichte angeklagt und der Amtsanwalt tritt dabei regelmäßig als Anklagevertreter auf. Die Amtsanwälte stammen aus dem Rechtspflegerdienst (gehobener Justizdienst). Die Ausbildung zum Amtsanwalt beinhaltet bestimmte theoretische und praxisorientierte Lehrgänge, die die Inhalte des Strafrechts, Strafverfahrensrecht und Ordnungswidrigkeitenrechts vermitteln und mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung abgeschlossen wird.
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