| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen AlleinerziehendeAls Alleinerziehende werden im Sozialrecht die Elternteile bezeichnet, welche einen oder mehrere Kinder allein erziehen. Damit sind folglich die Elternteile gemeint, bei denen die Kinder wohnen. Der Begriff ist nicht abhängig vom Sorgerecht. In Abhängigkeit ihrer Einkommensverhältnisse, ihres Vermögens sowie des Kindesalters haben Alleinerziehende ALG-II-Empfänger Anspruch auf Zusatzleistungen. Dies können beispielsweise Mehrbedarf oder gar Einmalleistungen (Schulstarterpaket) sein. Zudem besitzen Alleinerziehende einen Anspruch auf Kindergeld.
|
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| alleinerziehende, sozialrecht |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios