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Alleinerziehende


Als Alleinerziehende werden im Sozialrecht die Elternteile bezeichnet, welche einen oder mehrere Kinder allein erziehen.

Damit sind folglich die Elternteile gemeint, bei denen die Kinder wohnen. Der Begriff ist nicht abhängig vom Sorgerecht.

In Abhängigkeit ihrer Einkommensverhältnisse, ihres Vermögens sowie des Kindesalters haben Alleinerziehende ALG-II-Empfänger Anspruch auf Zusatzleistungen. Dies können beispielsweise Mehrbedarf oder gar Einmalleistungen (Schulstarterpaket) sein. Zudem besitzen Alleinerziehende einen Anspruch auf Kindergeld.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 03.05.2010, 15:27
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
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Stichworte
alleinerziehende, sozialrecht



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