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| Eigenen Artikel verfassen AlimentationsprinzipDas Alimentationsprinzip folgt das aus dem Treueverhältnis des Beamten. Der Dienstherr ist demnach verpflichtet, dem Beamten angemessene Dienst- und Versorgungsbezüge zu gewähren, so dass diese Bezüge ihm je nach Dienstrang und Verantwortung im Amt einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen. Durch diese wirtschaftliche Unabhängigkeit soll sich der Beamte ganz seinem Dienst widmen können.
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