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Abstandsflächen


Die sogenannten Abstandsflächen sind häufig im deutschen Baurecht zu finden. Darunter sind die Flächen gemeint, die zwischen baulichen Anlagen freizuhalten sind. Durch die Abstandsflächen soll erreicht werden, dass die Brandgefahr, die Privatsphäre und eine ausreichende Belüftung, sowie Lichteinstrahlung in den einzelnen Anlagen gegeben ist. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass im Brandfall die zuständige Feuerwehr die Möglichkeit hat effektiv eingreifen zu können. Dafür sind freie Flächen erforderlich, die durch die gesetzlichen Abstandsflächen vorhanden sind.

Die gesetzlichen Reglungen vorgeschriebenen Abstandsflächen sind kein Bundesrecht. Sie sind jeweils in den verschiedenen Landesbauordnungen zu finden.


Erstellt von JuraforumWiki, 06.09.2011, 11:20
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Stichworte
bauordnungsrecht, baurecht, öffentliches baurecht



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