| Themen/Artikel-Optionen | Thema durchsuchen | |||||||||
|
| Zum Artikel | Diskussion | Bearbeiten | Versionen |
| Eigenen Artikel verfassen AbsichtAbsicht, auch dolus directus 1. Grades genannt, ist der zielgerichtete Wille, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. Dem Täter kommt es gerade darauf an, den tatbestandlichen Erfolg herbeizuführen. In diesem Zusammenhang ist es ohne Bedeutung, ob sich der Täter die Tatbestandsverwirklichung als sicher oder nur als möglich vorstellt.
|
| Lesezeichen |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios