Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 
JuraForum.de > Wiki > Abschiebung

Themen/Artikel-Optionen Thema durchsuchen
LinkBack
LinkBack URL LinkBack URL
About LinkBacks About LinkBacks
Bookmark & Share
Digg this Thread! Digg this Thread!
Add Thread to del.icio.us Add Thread to del.icio.us
Bookmark in Technorati Bookmark in Technorati
Tweet this thread Tweet this thread
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche

Zum Artikel Diskussion Bearbeiten Versionen
Eigenen Artikel verfassen

Abschiebung


Mit Abschiebung wird die in § 49 AuslG geregelte (ggf. auch zwangsweise durchsetzbare) Ausreisepflicht eines Ausländers aus dem deutschen
Bundesgebiet bezeichnet.

Ein ausreisepflichtiger Ausländer ist danach insbesondere abzuschieben, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und wenn ihre freiwillige
Erfüllung nach § 42 Abs. 3 und 4 AuslG nicht gesichert oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der
Ausreise erforderlich erscheint.

§ 49 Abs. 2 AuslG legt des Weiteren fest, dass wenn sich der Ausländer auf richterliche Anordnung in Haft oder in sonstigem öffentlichen Gewahrsam befindet,
seine Ausreise einer Überwachung bedarf. Das gleiche gilt danach, wenn der Ausländer

1. innerhalb der ihm gesetzten Ausreisefrist nicht ausgereist ist,
2. nach § 47 AuslG ausgewiesen worden ist,
3. mittellos ist,
4. keinen Paß besitzt,
5. gegenüber der Ausländerbehörde zum Zwecke der Täuschung unrichtige Angaben
gemacht oder die Angaben verweigert hat oder
6. zu erkennen gegeben hat, dass er seiner Ausreisepflicht nicht nachkommen wird.

Die Abschiebung kann auch mit Zwangsmitteln (z.B. körperlicher Gewalt) durchgesetzt werden. Dennoch können der Abschiebung auch
Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG entgegenstehen. Hiernach darf ein Ausländer nicht abgeschoben werden, wenn

- in dem Staat für den Ausländer die konkrete Gefahr besteht, der Folter unterworfen zu werden;
- in dem Staat für den Ausländer die Gefahr der Todesstrafe besteht;
- ein förmliches Auslieferungsersuchen oder ein mit der Ankündigung eines Auslieferungsersuchens verbundenes Festnahmeersuchen
eines anderen Staates vorliegt;
- sich aus der Anwendung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (BGBl. 1952 II S. 686) ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist.

Nach § 82 Abs. 1 AuslG müssen die Kosten der Abschiedung vom Ausländer getragen werden und § 8 Abs. 2 AuslG regelt, dass ein Ausländer,
der ausgewiesen oder abgeschoben worden ist, nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.


Mitwirkende/Autoren: JuraforumWiki, webmaster, Sebastian
Erstellt von JuraforumWiki, 04.06.2010, 19:28
Zuletzt editiert von webmaster, 05.09.2011, 11:18
0 Kommentare, 1.369 Zugriffe

Lesezeichen



Lexikon

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

Gesetze

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios