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Abrissverfügung


Eine Abrissverfügung ist ein Mittel der Bauordnungsbehörde. Sie stellt ein Ultima Ratio dar, und kann nur unter engen Voraussetzungen erlassen werden. Bis heute wird in der Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert, unter welchen Voraussetzungen eine Abrissverfügung erlassen werden darf. Einigkeit herrscht dabei, dass die Abrissverfügung nur dann in Betracht kommen kann, wenn auf einem anderen Weg kein rechtmäßiger Zustand mehr geschaffen werden kann. Somit ist auch hier der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt. Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für eine Abrissverfügung ist im jeweiligen Landesrecht zu finden.

Einige Vertreter sind der Ansicht, dass bereits eine formelle Illegalität für eine Abrissverfügung ausreichend ist. Formell Illegal ist ein Bauobjekt, wenn ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben vorliegt, dass ohne Baugenehmigung gebaut wurde.

Andere fordern zudem, dass auch eine materielle Illegalität gegeben sein muss. Dies ist dann der Fall, wenn die bauliche Anlage im Widerspruch zum öffentlichen Baurecht steht. Dies scheint auch vorzugswürdig zu sein, denn eine Abrissverfügung ist die intensivste Form einer Bauordnungsbehörde. Lässt man allerdings nur die formelle Illegalität ausreichen, erkennt man nicht, dass dem Bauherrn die Möglichkeit genommen wird, eine Baugenehmigung nachträglich zu beantragen. Zudem ist Art. 14 GG zu berücksichtigen. Eine Abrissverfügung stellt eine konkret individuelle Regelung dar und ist damit als Enteignung zu qualifizieren. Allein aus diesem Grund, ist sowohl die formelle-, als auch die materielle Illegalität für eine Abrissverfügung erforderlich.


Erstellt von JuraforumWiki, 06.09.2011, 11:48
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Stichworte
bauornungsrecht, baurecht, formelle illegalität, materielle illegalität



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